- Title: Stadtplanverleger Falk zu viereinhalb Jahren verurteilt
- Date: 9th July 2020
- Summary: REUTERS, FRANKFURT, 09.07.2020 ANGEKLAGTER ALEXANDER FALK BETRITT GERICHTSSAAL MIT MASKE UND GEHT ZUR ANKLAGEBANK, WO ER VON SEINEM ANWALT BJÖRN GERCKE BEGRÜSST WIRD KAMERA ANWALT NAH FALK OHNE MASKE NAH MIT AUFZIEHER STAATSANWALTSCHAFT SICHERHEITSBEAMTER RICHTER KOMMEN IN SAAL KAMERAS RICHTER ERÖFFNET SITZUNG GERICHTSWAPPEN ZUHÖRER TOTALE GERICHTSSAAL ANWALT ZIEHT SICH ROBE AN, ZWEI EINSTELLUNGEN SCHILD "SITZ FREILASSEN" AN STUHL TOTALE GERICHTSSAAL EINGANGSSCHILD, ZWEI EINSTELLZUNGEN ANKUNFT BJÖRN GERCKE, ANWALT VON ALEXANDER FALK, NACH URTEILSVERKÜNDUNG ZU STATEMENT KAMERAMANN GERCKE TRITT ANS MIKRO O-TON BJÖRN GERCKE, ANWALT VON ALEXANDER FALK ("Zunächst einmal freuen wir uns und vor allen Dingen Familie Falk freut sich, dass sie ihren Vater und die Ehefrau Falk ihren Mann heute wieder in den Armen halten kann. Das ist erst einmal das Positive an diesem Tag. Ansonsten haben Sie mitbekommen: Das Gericht stützt die Verurteilung ausschließlich auf Indizien. Alle zentralen Beweismittel sind so, wie wir es am ersten Tag gesagt haben, weggebrochen, insbesondere die Aussage des Belastungszeugen und seines Onkels. Wir werden natürlich diese Entscheidung dem Bundesgerichtshof zur Revision, zur Überprüfung vorlegen.") JOURNALISTEN O-TON BJÖRN GERCKE, ANWALT VON ALEXANDER FALK ("Es ist ja schon bezeichnend, dass wir hier als zentrales Indiz der Kammer eine SMS, die sogenannte Oma-SMS, vorgesetzt bekommen und die Kammer sich in Interpretationen versucht. Aber die Person, die diese SMS geschrieben hat, nach Ansicht der Kammer, diese Person wird hier nicht geladen, wird nicht gehört. Das wäre ja das Mindeste gewesen, diese Person hierzu zu befragen. Die ladungsfähige Anschrift dieser Person ist bekannt, und diese Person hat auch über ihren Anwalt schriftlich dokumentiert, Aussagebereitschaft angekündigt. Es ist im Jahre 2020 nicht nachvollziehbar, dass die Kammer nicht den Weg der Rechtshilfe und nicht den Weg einer Videovernehmung gegangen ist, um diese Person selbst zu dieser SMS und zu allen anderen Umständen zu befragen. Es handelt sich immerhin um denjenigen, den Herr Falk angeblich angestiftet haben soll.") FOTOGRAF O-TON BJÖRN GERCKE, ANWALT VON ALEXANDER FALK ("Na ja, das eine ist das Urteil als solches, das heißt der Schuldspruch, den die Kammer gefällt hat, und das andere, die Frage des Haftbefehls, ist ja letztlich eine Haft eines nach wie vor als unschuldig Geltenden. Herr Falk ist, solange bis der Bundesgerichtshof rechtskräftig über dieses Verfahren entschieden hat, ist Herr Falk als unschuldig anzusehen. Und deswegen hat die Kammer mit Blick auf die vergleichsweise geringe Reststraferwartung, so nennen das die Juristen, heute den Haftbefehl aufgehoben.") KAMERAS O-TON BJÖRN GERCKE, ANWALT VON ALEXANDER FALK ("Herr Falk ist natürlich auf der einen Seite froh, dass er endlich aus der Haft raus kommt, aber er ist letztlich enttäuscht, dass das Gericht hier ihn so lange in Haft gehalten hat und dass das Gericht ihn heute verurteilt hat, nicht den Hauptbelastungszeugen gehört hat; beziehungsweise nicht denjenigen, den Herr Falk angestiftet haben soll. Herr Falk ist nicht glücklich über die Entscheidung.") TOTALE INTERVIEW JOURNALIST AM HANDY GERCKE IM GESPRÄCH, ZWEI EINSTELLUNGEN JOURNALISTEN SCHILD "JUSTIZBEHÖRDEN FRANKFURT AM MAIN", MEHRERE EINSTELLUNGEN SCHWENK SCHILD AUF GERICHTSGEBÄUDE
- Embargoed: 23rd July 2020 14:03
- Keywords: Falk Prozess Urteil
- Location: FRANKFURT
- City: FRANKFURT
- Country: Germany
- Topics: Crime/Law/Justice,Judicial Process/Court Cases/Court Decisions
- Reuters ID: LVA001CM37FBN
- Aspect Ratio: 16:9
- Story Text: Der Hamburger Geschäftsmann Alexander Falk ist am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen "Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Frankfurter Rechtsanwalts" zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der heute 50-jährige Erbe des Stadtplanverlages einen Mittelsmann damit beauftragt hatte, einen Frankfurter Rechtsanwalt erheblich zu verletzen. Am 8. Februar 2010 schossen unbekannte Täter dem Opfer vor seinem Wohnhaus in Frankfurt am Main in den linken Oberschenkel. Als Motiv wertete das Frankfurter Gericht Rache wegen einen Schadensersatzprozesses gegen Falk, den das spätere Opfer gegen den Unternehmer betrieb.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert. "Das Gericht stützt die Verurteilung ausschließlich auf Indizien, alle zentralen Beweismittel sind so, wie wir es am ersten Tag gesagt haben, weggebrochen, insbesondere die Aussage des Belastungszeugen und seines Onkels", kritisierte Falks Anwalt Björn Gercke nach der Urteilsverkündung und kündigte an: "Wir werden natürlich diese Entscheidung dem Bundesgerichtshof zur Revision, zur Überprüfung vorlegen."
Der bestehende Haftbefehl gegen Falk wurde am Donnerstag vom Gericht aufgehoben. "Zunächst einmal freuen wir uns und vor allen Dingen Familie Falk freut sich, dass sie ihren Vater und die Ehefrau Falk ihren Mann heute wieder in den Armen halten kann, das ist erst einmal das Positive an diesem Tag", sagte Anwalt Gercke deswegen. "Herr Falk ist, solange bis der Bundesgerichtshof rechtskräftig über dieses Verfahren entschieden hat, ist Herr Falk als unschuldig anzusehen, und deswegen hat die Kammer mit Blick auf die vergleichsweise geringe Reststraferwartung, so nennen das die Juristen, heute den Haftbefehl aufgehoben." Letztendlich sei Alexander Falk nach den Worten seines Anwalts aber enttäuscht, "dass das Gericht hier ihn so lange in Haft gehalten hat und dass das Gericht ihn heute verurteilt hat, nicht den Hauptbelastungszeugen gehört hat beziehungsweise nicht denjenigen, den Herr Falk angestiftet haben soll, Herr Falk ist nicht glücklich über die Entscheidung."
Ein Hauptindiz für die Verurteilung soll eine SMS gewesen sein, die Falk wenige Tage vor der Tat erhalten habe und in der mitgeteilt wurde, "die Oma" bekomme jetzt "ihren verdienten Kuraufenthalt". "Es ist ja schon bezeichnend, dass wir hier als zentrales Indiz der Kammer eine SMS, die sogenannte Oma-SMS, vorgesetzt bekommen und die Kammer sich in Interpretationen versucht, aber die Person, die diese SMS geschrieben hat, nach Ansicht der Kammer, diese Person wird hier nicht geladen, wird nicht gehört", kritisierte Falks Anwalt. Die Anschrift dieser Person sei immerhin bekannt. "Es ist im Jahre 2020 nicht nachvollziehbar, dass die Kammer nicht den Weg der Rechtshilfe und nicht den Weg einer Videovernehmung gegangen ist, um diese Person selbst zu dieser SMS und zu allen anderen Umständen zu befragen, es handelt sich immerhin um denjenigen, den Herr Falk angeblich angestiftet haben soll." - Copyright Holder: REUTERS
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